Lizensierung von Tragetaschen
In Österreich gibt es eine allgemeine Verpackungsverordnung.
Diese besagt das sämtliche Verpackungen die in Österreich in Umlauf gebracht einer Wiederverwertung zugeführt werden müssen.
Tragetaschen aus Papier oder Kunststoff fallen unter diese Serviceverpackung. Um diese Verordnung zu erfüllen gibt es zwei Möglichkeiten.
Ich nehme die Verpackung als Inverkehrbringer selbst zurück und führe diese einer stofflichen Verwertung zu.
Ich bediene dem ARA System die mir eine Flächendeckende Rücknahme in Österreich anbieten.
Wir die Firma Trendpack sind Lizenzpartner der ARA. Unsere Kunden können die über uns bezogenen Verpackungen über die Trendpack ARA Lizenz entpflichten.
Es werden die gültigen ARA Gebühren mit einem Händlings- und Manipulationsaufschlag verrechnet.
Für weitere Infos stehen Ihnen unsere Verpackungsberater gerne zur Verfügung.

