Prüfklauseln Breiten- u. Längentoleranzen

Höchstzulässige Breiten/Längenabweichungen (Toleranzen) für Schlauch, Halbschlauch, Flachfolie und Seitenfaltenschlauch (auf Rolle)

Vorbemerkung: Technische bedingte Schwankungen, nicht nur der Zähleranlagen, entstehen zwangsläufig aufgrund verschiedener Einflußmöglichkeiten. Hierzu zählen u.a. unterschiedliche Abschneidevorrichtungen beim Rollenwechsel. Die verwendeten, vorwiegend mechanischen Meßeinrichtungen führen daher leicht zu Abweichungen, die vorhersehbar und damit bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen sind.

1. Begriffe*)

1.1 Unter Breite wird der Abstand der beiden Kanten voneinander bei Schlauch, Halbschlauch, Flachfolie und Seitenfaltenschlauch (auf Rolle) verstanden.

1.2 Unter Seitenfaltenbreite versteht man die doppelte Seitenfaltentiefe. Die Bezeichnung von Seitenfaltenschlauch erfolgt durch Angabe von Breite + Seitenfaltenbreite. Beispiel: Die Angabe 150 + 100 mm bedeutet: Breite 150 mm, Seitenfaltenbreite 100 mm; dementsprechend also: Umfang 500 mm, Seitenfaltentiefe 50mm.

1.3 Unter Länge versteht man die abgewickelte Meterzahl einer Rolle.

 

2. Breitentoleranzen**)

Die Messung der Folienbreite erfolgt im entspannten Zustand. Die Breite auf der Rolle kann technisch bedingt stärker abweichen.

2.1 Es gelten für Schlauch, Halbschlauch und unbesäumte Flachfolie folgende Breitentoleranzen:

Breite in mm Umfang in mm Breitentoleranz in mm
bis 250 bis 500 ± 4
über 250 - 500 über 500 - 1000 ± 5
über 500 - 800 über 1000 - 1600 ± 6
über 800 - 1200 über 1600 - 2400 ± 8
über 1200 - 2000 über 2400 - 4000 ± 12
über 2000 - 3000 über 4000 - 6000 ± 15
über 3000 - 4000 über 6000 - 8000 ± 30
über 4000 - 5000 über 8000 - 10000 ± 50
über 5000 über 10000 ± 80

Um Falzkantenbruch zu vermeiden oder andere verarbeitungstechnische Erfordernisse zu berücksichtigen, muß die Kantendeckung größer gewählt werden.

Längentoleranzen

Es gelten für Schlauch, Halbschlauch, Seitenfaltenschlauch und Flachfolie folgende Längentoleranzen:

Rollenlänge Längentoleranz
bis 100 m ± 2,5 %
über 100 - 800 m ± 2 %
über 800 - 2000 m ± 1,5 %
über 2000 - 5000 m ± 1,2 %
über 5000 m ± 0,8 %

*) Diese Begriffsbestimmungen sollen dazu beitragen, unklare und sprachliche unschöne Begriffe, wie "Liegebreite" und "flachgelegte Breite" (besser: "Breite") zu ersetzen.

**) Die Messung der Folienbreite erfolgt im entspannten Zustand. Die gemessene Breite auf der Rolle kann technisch bedingt abweichen.